Trotz der Vielzahl an Operationstechniken zur Behandlung der Steissbeinfistel existiert kein Verfahren, mit dem ein Wiederkehren der Fistel trotz problemloser Operation und Abheilung sicher ausgeschlossen werden kann. Tritt die Fistel erneut auf, bezeichnet man das als ein „Rezidiv“, welches nicht mit einer langwierigen, anhaltenden Wundheilungsstörung nach einer Fisteloperation verwechselt werden darf.
Ein „echtes“ Rezidiv liegt dann vor, wenn nach kompletter Abheilung der Operationswunde neue Pits und Beschwerden auftreten. Maßnahmen, die ein Rezidiv verhindern sollen, fallen unter dem Begriff „Prophylaxe“ bzw. „Rezidivprophylaxe“.
Laut Langzeitbeobachtungen tritt ein Fistelrezidiv in über
20 % der Fälle nach zunächst erfolgreicher Operation auf, fast 30 % davon über
4 Jahre nach der Erstoperation.
Die unmittelbar vor einer Fisteloperation und während der
Heilphase regelmäßig (1x pro Woche) durchgeführte
Haarentfernung hat einen positiven Effekt auf die Wundheilung, insbesondere
nach radikaler Ausschneidung und offener Wundbehandlung.
Die sogenannte Klingenrasur (z. B. mit einem Einmalrasierer)
während der Wundheilung als auch zur späteren Rezidivprophylaxe ist allerdings umstritten.
Die Haarentfernung erfolgt in
einer schwer zugänglichen Körperregion und bei der Rasur werden Bruch- und
Schnitthaare erzeugt. Bei der offenen Wundheilung können diese in die Wunde
fallen und zu einem Fremdkörperreiz führen, der entweder die Wundheilung
behindert oder nach Abheilung zu einem späteren Rezidiv führt. Auch gelingt es bei der regelmäßigen Rasur nach
der Abheilung kaum, alle Bruch- und Schnitthaare aus der Pofalte sicher zu
entfernen, was ebenfalls zu Rezidiven führen kann.
Die dauerhafte Enthaarung zur Rezidivprophylaxe erscheint
mittels Enthaarungscremes oder Laser einfacher zu sein. Nachteil der Cremes ist
bei regelmäßiger Anwendung die Veränderung des Haut-pH-Wertes, so dass die
gesunde Barrierefunktion der Haut gestört wird. Auch kann es bei regelmäßiger
Anwendung zu Allergien kommen. Die Enthaarung mittels Laser kann vor, während
oder nach einer Fisteloperation durchgeführt werden. Die Kosten muss der
Patient selbst tragen, da diese in Deutschland keine Kassenleistung sind.
Ob sich die Gefahr eines Fistelrezidivs durch die
Haarentfernung tatsächlich nennenswert reduzieren lässt, ist nach aktueller
Studienlage unklar, es spricht jedoch einiges dafür.
Quellen:
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