Rezidivprophylaxe - Neue Steissbeinfistel verhindern




Trotz der Vielzahl an Operationstechniken zur Behandlung der Steissbeinfistel existiert kein Verfahren, mit dem ein Wiederkehren der Fistel trotz problemloser Operation und Abheilung sicher ausgeschlossen werden kann. Tritt die Fistel erneut auf, bezeichnet man das als ein „Rezidiv“, welches nicht mit einer langwierigen, anhaltenden Wundheilungsstörung nach einer Fisteloperation  verwechselt werden darf.

Ein „echtes“ Rezidiv liegt dann vor, wenn nach kompletter Abheilung der Operationswunde neue Pits und Beschwerden auftreten. Maßnahmen, die ein Rezidiv verhindern sollen, fallen unter dem Begriff „Prophylaxe“ bzw. „Rezidivprophylaxe“.

Laut Langzeitbeobachtungen tritt ein Fistelrezidiv in über 20 % der Fälle nach zunächst erfolgreicher Operation auf, fast 30 % davon über 4 Jahre nach der Erstoperation.

Die unmittelbar vor einer Fisteloperation und während der Heilphase  regelmäßig (1x pro Woche) durchgeführte Haarentfernung hat einen positiven Effekt auf die Wundheilung, insbesondere nach radikaler Ausschneidung und offener Wundbehandlung.

Die sogenannte Klingenrasur (z. B. mit einem Einmalrasierer) während der Wundheilung als auch zur späteren Rezidivprophylaxe ist allerdings  umstritten.  Die Haarentfernung erfolgt  in einer schwer zugänglichen Körperregion und bei der Rasur werden Bruch- und Schnitthaare erzeugt. Bei der offenen Wundheilung können diese in die Wunde fallen und zu einem Fremdkörperreiz führen, der entweder die Wundheilung behindert oder nach Abheilung zu einem späteren Rezidiv führt.  Auch gelingt es bei der regelmäßigen Rasur nach der Abheilung kaum, alle Bruch- und Schnitthaare aus der Pofalte sicher zu entfernen, was ebenfalls zu Rezidiven führen kann.

Die dauerhafte Enthaarung zur Rezidivprophylaxe erscheint mittels Enthaarungscremes oder Laser einfacher zu sein. Nachteil der Cremes ist bei regelmäßiger Anwendung die Veränderung des Haut-pH-Wertes, so dass die gesunde Barrierefunktion der Haut gestört wird. Auch kann es bei regelmäßiger Anwendung zu Allergien kommen. Die Enthaarung mittels Laser kann vor, während oder nach einer Fisteloperation durchgeführt werden. Die Kosten muss der Patient selbst tragen, da diese in Deutschland keine Kassenleistung sind.

Ob sich die Gefahr eines Fistelrezidivs durch die Haarentfernung tatsächlich nennenswert reduzieren lässt, ist nach aktueller Studienlage unklar, es spricht jedoch einiges dafür.



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